Reach

Die REACH-Verordnung trat zum 1. Juni 2007 in Kraft.

Ein Stoff darf seither in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr nicht in der EU hergestellt oder in die EU eingeführt werden, wenn er nicht zumindest vorregistriert wurde (dies gilt ebenfalls für Stoffe in Zubereitungen / Mischungen und unter bestimmten Bedingungen auch in Erzeugnissen).

Für die Erledigung der umfangreichen Registrierungsaufgaben sah die REACH-Verordnung Übergangsfristen vor. Je nach Stoffmengen und bestimmten Einstufungen in Bezug auf Gesundheit und Umwelt betrugen diese Übergangsfristen ab dem 01.06.2007 zwischen 3,5 und 11 Jahren (Artikel 23).
Diese Übergangsfristen nutzten wir, um Ihnen als Verwender unserer Produkte Planungssicherheit zu geben.

Wir, bzw. unsere Lieferanten, hatten die Stoffe, die Sie von uns beziehen, sämtlich vorregistriert und mittlerweile seit dem 31.5.2018, mit nur wenigen Ausnahmen, auch erfolgreich registriert. Dies wird auch, z.B. in unseren Sicherheitsdatenblättern, dokumentiert.

Wir werden auch weiterhin die Vorgaben der Verordnung prüfen und einhalten und Sie über mögliche Änderungen in der Einstufung informieren.

Weitere Hintergrundinformationen zur REACH-Verordnung und den verwendeten Begriffen / Definitionen bieten nationale und industriespezifische REACH-Helpdesks (beispielsweise der nationalen und europäischen Verbände) sowie der zuständigen Behörden, z.B. die ECHA – European Chemicals Agency).

Tropag Oscar H. Ritter Nachf. GmbH
Bundesstraße 4, 20146 Hamburg